Aufstiegs-BAföG
Voraussetzungen:
- Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.
- Bisher wurde noch keine Maßnahme nach dem AFBG gefördert.
- Der Antrag auf die Förderung wurde rechtzeitig (nach Lehrgangsvoraussetzung bis spätestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres) bei der zuständigen Behörde gestellt. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung in den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten.
- Es muss abschließend eine erfolgreiche Lehrgangsanmeldung vorliegen.
- Die Förderung kann ggf. mit bestimmten Bedingungen verbunden werden.
Leistungen:
Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Gesamthöhe von 15.000,- Euro. Sie setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigem Darlehen zusammen. 50 % des Förderungsbetrages werden als Zuschuss geleistet, d.h. dieser Betrag muss nicht wieder zurückgezahlt werden. Wird zusätzlich ein Darlehen für die restlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Anspruch genommen, so erhöht sich nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung zum Bautechniker der Zuschuss auf 75%. Die restlichen 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können als Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die Tilgung des Darlehens beginnt frühestens zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch nach sechs Jahren. In dieser Zeit ist das Darlehen zinsfrei. Bei Bestehen der Ausbildung werden auch 50% des Darlehens erlassen.
Beispielrechnung1) Fördermöglichkeiten:
- Lehrgangsgebühren: 24 Monatsraten á 510,- Euro plus 250 Euro Lehrmittel
- = Fördersumme gesamt:
- 50 % Zuschussanteil (nicht zurückzuzahlen)
- 50 % Darlehen (bis spätestens 6 Jahre nach Auszahlung zins- u. tilgungsfrei) iHv. 6.245 Euro
- 50 % Darlehenserlass bei bestandener Prüfung zum Bautechniker
- Erhöhung Zuschussanteil auf 75% = 9.367,50 Euro
- Abzüglich Meisterbonus (in Bayern)
- Verbleibende Kosten mit allen Förderungen:
- Lehrgangsgebühren: 24 Monatsraten á 510,- Euro plus 250 Euro Lehrmittel
- 12.490 Euro
- – 6.245 Euro
- 50 % Darlehen (bis spätestens 6 Jahre nach Auszahlung zins- u. tilgungsfrei) iHv. 6.245 Euro
- – 3.122,50 Euro
- Erhöhung Zuschussanteil auf 75% = 9.367,50 Euro
- – 3.000 Euro
- 122,50 Euro
Damit kostet Sie die Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker weniger als 150 Euro!
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig.
1) Beispielrechnungen, Angaben ohne Gewähr
Zusätzlich zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird bei Vollzeitmaßnahmen noch einkommens- und vermögensabhängig der Unterhaltsbedarf gefördert.
Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter: www.aufstiegsbafög.de
Oder stellen Sie hier gleich online den Antrag (klicken!)
Gern unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen des Antrages!