Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Ausbildung zum Bautechniker richtet sich nach der Schulordnung für Fachschulen in Bayern (FSO)

 

Mit Ausbildung in einem Bauberuf

Gängige Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf sowie eine anschließende Gesellentätigkeit in diesem Beruf von mindestens einem Jahr.

 

Zulassungsberufe für die Ausbildung „Bautechniker / Bautechnikerin“

  • Asphaltbauer
  • Ausbaufacharbeiter
  • Bauschlosser *
  • Baugeräteführer
  • Baustoffprüfer
  • Bautechniker der Wasserwirtschaftsverwaltung
  • Bauwerksabdichter
  • Bauzeichner
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Betonfertigteilbauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Betonwerker *
  • Brunnenbauer
  • Dachdecker
  • Estrichleger
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Gerüstbauer
  • Gleisbauer
  • Hochbaufacharbeiter
  • Isolierer
  • Isoliermonteur
  • Kachelofen - und Lüftungsbauer
  • Kanalbauer
  • Maurer
  • Metallbauer - Konstruktionstechnik
  • Planungstechniker
  • Rohrleitungsbauer
  • Schiffszimmerer
  • Stahlbauschlosser *
  • Steinmetz
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Straßenbauer
  • Straßenbautechniker
  • Straßenwärter
  • Stukkateur
  • Techn. Systemplaner - Fachrichtung Stahlbau
  • Tiefbaufacharbeiter
  • Trockenbaumonteur
  • Vermessungstechniker
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer - Isoliermonteur
  • Wasserbauwerker
  • Zimmerer 

Alle mit * gekennzeichneten Berufe nur über Sondergenehmigung der Regierung von Oberbayern.

Ohne Ausbildung in einem Bauberuf

verfügen Sie über keinen Abschluss in einem sogenannten Zulassungsberuf, jedoch aber in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, erfüllen Sie trotzdem die Aufnahmevoraussetzungen, wenn Sie eine Tätigkeit von mindestens fünf Jahren in einem der Zulassungsberufe nachweisen können.