Gebühren für Selbstzahler
Teilnahmegebühr
Für weniger als 150 € eine neue Karriere starten!
Mit Aufstiegs-BAföG und Meisterbonus
Siehe Beispiel Fördermöglichkeiten
Lehrmittel-Kosten
Einmalig 250 €
Bezuschussung Laptop mit bis zu 400 € möglich!
Ergänzungsprüfung FHS
Einmalig 100 € (nur bei Teilnahme)
Fördermöglichkeiten für Selbstzahler
Es gibt viele Arten der Förderung.
Gerne helfen wir Ihnen die passende Förderungsmöglichkeit zu finden.
Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen der jeweiligen Förderung.
Aufstiegs-BAföG
Voraussetzungen:
- Die Förderung ist alters-, einkommens- und vermögensunabhängig.
- Bisher wurde noch keine Maßnahme nach dem AFBG gefördert.
- Der Antrag auf die Förderung wurde rechtzeitig (nach Lehrgangsvoraussetzung bis spätestens zum Ende des ersten Schulhalbjahres) bei der zuständigen Behörde gestellt. Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung in den Landratsämtern bzw. bei den kreisfreien Städten.
- Es muss abschließend eine erfolgreiche Lehrgangsanmeldung vorliegen.
- Die Förderung kann ggf. mit bestimmten Bedingungen verbunden werden.
Leistungen:
Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Gesamthöhe von 15.000,- €. Sie setzt sich aus einem Zuschuss und einem zinsgünstigem Darlehen zusammen. 50 % des Förderungsbetrages werden als Zuschuss geleistet, d.h. dieser Betrag muss nicht wieder zurückgezahlt werden. Wird zusätzlich ein Darlehen für die restlichen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Anspruch genommen, so erhöht sich nach erfolgreichem Bestehen der Ausbildung zum Bautechniker der Zuschuss auf 75%. Die restlichen 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können als Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die Tilgung des Darlehens beginnt frühestens zwei Jahre nach Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch nach sechs Jahren. In dieser Zeit ist das Darlehen zinsfrei. Bei Bestehen der Ausbildung werden auch 50% des Darlehens erlassen.
Meisterbonus
Absolventen und Absolventinnen erhalten vom Freistaat Bayern einmalig einen Meisterbonus in Höhe von aktuell 3.000,- €.
Weiterbildungsstipendium
Bei guten Noten erhalten Sie eine Begabtenförderung. Näheres dazu hier (externer Link)
Steuerliche Förderung
Sie können viele der entstehenden Kosten von der Steuer absetzen.
In der Regel sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Weiterqualifizierung zum Bautechniker stehen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Schreibbedarf
- Computer und Fachliteratur
Bildungskredit
Ein Programm der Bundesregierung zur finanziellen Förderung von Ausbildung. Mehr dazu hier (externer Link).
Beispielrechnung Fördermöglichkeiten
Lehrgangsgebühren: 24 Monatsraten á 510,- € plus 250 € Lehrmittel | |
|---|---|
| = Fördersumme gesamt: | 12.490 € |
| 50% Zuschussanteil (nicht zurückzuzahlen) | – 6.245 € |
| 50% Darlehen (bis spätestens 6 Jahre nach Auszahlung zins- u. tilgungsfrei) i. H. v. 6.245 € | |
| 50% Darlehenserlass bei bestandener Prüfung zum Bautechniker | – 3.122,50 € |
| Erhöhung Zuschussanteil auf 75% = 9.367,50 Euro | |
| Abzüglich Meisterbonus (in Bayern) | – 3.000 € |
| Verbleibende Kosten unter Berücksichtigung aller Förderungen: | 122,50 € |
Damit kostet Sie die Ausbildung zum staatlich geprüften Bautechniker weniger als 150 Euro!
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensunabhängig.
1) Beispielrechnungen, Angaben ohne Gewähr
Zusätzlich zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird bei Vollzeitmaßnahmen noch einkommens- und vermögensabhängig der Unterhaltsbedarf gefördert.
Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter: www.aufstiegsbafög.de
Oder stellen Sie hier gleich online den Antrag (klicken!)
Gern unterstützen wir Sie auch beim Ausfüllen des Antrages!