Steuerliche Förderung
In der Regel sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Weiterqualifizierung zum Bautechniker stehen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Hierzu gehören zum Beispiel:
- Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- Fahrtkosten
- Übernachtungs- und Verpflegungskosten
- Schreibbedarf
- Computer und Fachliteratur