Steuerliche Förderung

In der Regel sind die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Weiterqualifizierung zum Bautechniker stehen als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Schreibbedarf
  • Computer und Fachliteratur